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        Freie Wähler Wartburgkreis

                                
                                                                Kreistag des Wartburgkreises


Kreistagsfraktion der Freien Wähler                                                               Bad Salzungen, 15.12.2011
Wartburgkreis

                                                                          Antrag
                                                     zur  Kreistagssitzung am 15.02.2012


Betreff: Kommunalisierung der Grundschulhorte im Wartburgkreis


I. Beschlussvorschlag:

Der Wartburgkreis lehnt die geplante Kommunalisierung der Grundschulhorte ab.
Der Wartburgkreis nimmt ab Schuljahr 2012/2013 nicht weiter an dem Modellvorhaben des Freistaates zur Kommunalisierung der Grundschulhorte teil. Der Landrat wird beauftragt, die in Folge notwendigen Änderungen des Haushaltsplanes vorzubereiten und
dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 
II. Begründung:

In Thüringen bilden die Grundschulen mit ihren Schulhorten eine pädagogische Einheit.
Die Schulhorte werden von den Schülern und Eltern als integraler Bestandteil der Grund-schulen erlebt. Grundschullehrerinnen
und – lehrer sowie Horterzieherinnen und – erzieher
verwirklichen als Landesbedienstete gemeinsam das pädagogische Konzept der jeweiligen Grundschule.

Der Grundschulhort nimmt im Konzept zur Ganztagesbetreuung spezifische Aufgaben wahr. Der Hort bietet mehr als eine Kombination von Freizeitangeboten, Mittagessen und Haus-aufgabenbetreuung. Der Grundschulhort wird von den Eltern geschätzt und von der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler gerne besucht.

Mit dem Schuljahr 2011/2012 geht die Phase der Erprobung der Hortkommunalisierung zu Ende. Die Meinungen über Erfolg und Misserfolg bzw. die Chancen und Risiken der Hortkommunalisierung  gehen auseinander. Die Freien Wähler im Wartburgkreis wünschen eine positive Entwicklung der Hortbetreuung an den Grundschulen im Wartburgkreis.

Gemäß § 49 Thüringer Schulordnung in Verbindung mit § 10 Thüringer Schulgesetz sind Horte organisatorisch Teil der Grundschulen.
Die Öffnungszeiten der Horte werden vom Schulleiter nach Anhörung der Schulelternvertretung mit Genehmigung des Schulamts
festgelegt.
 
Bisher wurden keine Argumente gehört, die für die Kommunalisierung der Horte wegen
einer danach qualitativ besseren Erfüllung der Forderungen des Thüringer Schulgesetzes sprechen.

Vielmehr äußern Lehrer, Erzieher, Eltern und auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft Bedenken, dass eine Kommunalisierung schon wegen der vom Freistaat gesteuerten Verknappung der Finanzen der kommunalen Schulträger zu Einschränkungen bei der Qualität der Leistungserbringung und zu höheren Kosten für die Eltern führen müsse.
Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben sind bisher stets neue Belastungen der kommunalen Haushalte entstanden.

Die Freien Wähler im Wartburgkreis fordern daher die Fortsetzung der erfolgreichen Entwick-lung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Zuständigkeit des Landes.   

 

Klaus Bohl
Fraktionsvorsitzender